20.11.2021

Corona Maßnahmen 2G

Der Zutritt der Sportstätte (alle geschlossenen Räume wie Sattelkammer, Stallgassen und Reithallen) ist ab 27.11.2021 jeder Person nach der 2G-Regel erlaubt. Ausgenommen sind alle unter 18-Jährigen. Ein Impfnachweis ist auf Verlangen elektronisch nachzuweisen!

Ursula Schreeck Reitpark Stolpe

Bleibt gesund!